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Drückjagd, Hunde und Tierschutz

Der Jagdgebrauchshundverein (JGHV) und einige Arbeitskreise der Landesjagdverbände versuchen z. Z. den Tierschutzgedanken in den Köpfen der Jägerschaft und speziell bei den Teilnehmern an einer Drückjagd neu zu festigen bzw. wieder aufzufrischen. Ein Vorhaben, das jeder waidgerechte Jäger unterstützen sollte. Allen voran ist hier der Einsatz des Tierschutzbeauftragten des JGHV, Prof. Hans Wunderlich, zu nennen. Immer wieder kam es in den letzten Jahren zu Auswüchsen, die weder Gäste noch Jagdherr gutheißen konnten. Gründe hierfür sind sicherlich sehr vielschichtig. Wenn kopfstarke Hundemeuten von wilden Kamikazeführern auf ein Revier treffen, in dem schlechte Vorbereitung und Durchführung der Drückjagden üblich sind, ist die Katastrophe vorgeplant. Bleibt dann nur noch die Hoffung, dass weder Mensch noch Hund zu Schaden kommen.

Warum aber werden diese „wilden Meuten“ immer wieder eingeladen? Ist es den Jagdherren egal wer bei ihnen sein Unwesen treibt? Sind Jagdherren etwa besonders schlechte Jäger? Nach meinem Dafürhalten ist in der Regel der Mangel an guten Hundeführern die Hauptursache für dieses Dilemma. Bevor ein Jagdherr sich den Vorwurf von seinen Gästen anhört ohne Hunde gejagt zu haben, bestellt er lieber die Meute, die noch genügend Termine frei hat, weil sie eigentlich keiner so Recht möchte. Oder er greift auf Freiwillige zurück, die ihren Haus-, Hof- und Hühnerhund einmal ausprobieren wollen. Wir sollten alles daran setzen, gute und verantwortungsbewusste Hundeführer heran zu ziehen, die der schwierigen Aufgabe gerecht werden; angefangen bei den Jungjägern, den revierlosen Hundeführern, Revierinhabern oder Hundeführern aus dem Bereich der Niederwildjagd, die sich verändern möchten usw.

Was sich z. Z. in einigen Bundesländern abspielt wird meiner Meinung nach den Mangel an guten Hundeführern dramatisch verschärfen. So wird in einem Beitrag in der Zeitschrift „unsere Jagd“ aus 9/2006, auf Seite 34 (Jagdschein für Hunde eingeführt, von J. Rosenkranz) darauf hingewiesen, dass nur noch Hunde, die eine Bescheinigung ihrer Brauchbarkeit vorweisen können an einer Drückjagd teilnehmen dürfen. Generell ist das sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Und natürlich entspricht dies den jagdrechtlichen Bestimmungen wenn man sie denn so auslegt. Die Praxis sah bisher allerdings anders aus. Der Jagdleiter war dafür verantwortlich, dass brauchbare Hunde eingesetzt wurden. In den meisten Fällen hat sich dies bewährt und hat zu vielen langjährigen Verbindungen zwischen Jagdleitern und Hundeführern geführt. Ab dieser Saison ist nun Schluss damit. Um die letzten schwarzen Schafe unter den Hundeführern auszuschalten, was natürlich in bester Absicht geschieht, wird der „Jagdschein“ für Hunde eingeführt. Ihn zu erlangen bleibt natürlich nur Hunden vorbehalten die im LJV bzw. JGHV erfasst sind, also Hunde mit Ahnentafel des JGHV oder anerkannter Vereine. Und damit kommt für mich ein Aspekt auf, den ich nicht verstehe. Und noch weniger verstehe ich die Art und Weise wie versucht wird dies durchzusetzen.

Weder staatliche noch private Revierleiter, mit denen ich gesprochen habe, wussten bis kurz vor der Saison von dieser Regelung. Selbst Meuten, die schon seit vielen Jahren gute Arbeit leisten sind ab diesem Jahr nicht mehr geduldet, weil die Hunde nicht den Vorstellungen der Verantwortlichen entsprechen. So bekommt z. B. ein Jagdhund in Sachsen-Anhalt einen „Jagdschein“ auf dem alle seine Prüfungen vermerkt sind. Vor jeder Jagd hat sich der Jagdleiter davon zu überzeugen, dass zumindest eine dieser vermerkten Leistungen mit der Jagdart des Tages übereinstimmt. Gleiches gilt für die Täto- oder Chipnummer, die natürlich nicht fehlen darf (Tipp an alle Jagleiter: Chiplesegerät nicht vergessen!). Sollte also ein Hund, der die Brauchbarkeit lediglich mit dem Zusatz der Schweißarbeit erworben hat, auf die Idee kommen einen Hasen zu apportieren, wird ihm ein Bußgeld bis zu 2500,- € angedroht. Zum Schluss des o. g. Beitrages meint der Autor J. Rosenkranz (Zitat): Erst wenn auf den herbstlichen Drückjagden, die mit „Jagdhunden“ undefinierbarer Rassen bestückten Anhänger (so genannte Gebrauchskreuzungen) wieder unverrichteter Dinge die Heimreise antreten müssen, haben wir unser Klassenziel erreicht.

Weder JGHV noch LJV Sachsen-Anhalt haben sich von dieser Aussage bis dato distanziert. Mag sein, dass sie genügend brauchbare Hunde zur Verfügung stellen können, von denen ich nichts weiß, damit die vielen Drückjagden im kommenden Winter ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Würden sie sonst so mit den Revierleitern und deren Gäste umspringen? Sie sind es nämlich die unter so einer Überrumpelung zu leiden haben. Dabei wäre es so wichtig, die Jagdleiter und Revierinhaber für diese gute Idee zu gewinnen. Ohne sie, oder gegen sie wird die Sache nicht funktionieren. Und außerdem sollen sie doch auch in Zukunft ihre Reviere für die vielen Prüfungen und Veranstaltungen der Jagd- und Hundevereine zur Verfügung stellen. Um eines ganz klar herauszustellen: Sehr wohl besteht Handlungsbedarf. Es ist dringend erforderlich einen Weg zu finden unbrauchbare Hunde von den Jagden auszuschließen. Natürlich muss der Tierschutz viel mehr als bisher in das Blickfeld der Jäger gerückt werden. Allein der Weg ist es den ich in Frage stellen möchte.

Betrachten wir einmal die Punkte, an denen Tierschutz während einer Drückjagd besonders gefragt ist: Zum Ersten ist da die Arbeit vor dem Schuss, das so gen. Stöbern und Finden. Hunde, die gesundes Wild zu Stande hetzen und durch gemeinsames Packen binden, gehören nicht auf eine Drückjagd. Anders verhält es sich mit Wild, welches nicht gesund ist. Krankes Wild zur Strecke zu bringen ist eine Eigenschaft, die jeder Hund bei jeder Jagdart beherrschen muss. An dieser Stelle kommt oft der Vorwurf, dass die Hunde krankes Wild kilometerweit hetzen und jede Nachsuche unmöglich machen. Mag sein das es so dumme Hunde gibt, die nicht unterscheiden können zwischen „Nachsuchen“ die Sinn machen und solchen die sie in der Regel nicht mit Erfolg beenden können. Anders als bei der Riemenarbeit entscheidet der frei jagende Hund selbst ob sich die Verfolgung lohnt. Und Hunde, die wiederholt solche unsinnigen Hetzen zeigen, gehören nicht auf eine Drückjagd. Dennoch gibt es bedauerlicher Weise immer wieder krankes Wild, welches mit keinem Hund zur Strecke kommt. Dies belegen die Berichte und die Erfolgsquoten der Nachsuchenprofis, deren Arbeit ich an dieser Stelle besonders hervorheben möchte. In der Regel ist aber der Sitz der Kugel und nicht der Stöberhund schuld an diesem Umstand. Die vielen „Missgeschicke“ der Schützen, die schon unmittelbar nach dem Schuss von unseren Hunden ausgebadet werden, sprechen eine eindeutige Sprache.

In den letzten Jahren sind mir zwei Fälle untergekommen, bei denen ich zunächst einmal an dem Verstand unserer Hunde gezweifelt habe. Ein scheinbar völlig gesunder Knieper wurde von unseren Hunden gestellt und musste erlöst werden. Erst beim Aufbrechen fielen die vielen offenen Rippenbrüche auf, die der Hirsch sich scheinbar bei einem Autounfall geholt hatte. Obwohl die Verletzung nicht ganz frisch war wurde der Hirsch bei seiner Atmung stark behindert. Vor zwei Jahren stellten unsere Hunde einen starken Muffelwidder, der sich später als Goldmedaillenwidder entpuppte. Als wir dazu kamen stellten wir mit Erstaunen fest, dass die Hunde die Bauchdecke bereits geöffnet hatten. Sofort wurde der Widder erlöst. Niemand hatte zuvor auf den Widder geschossen. An der Strecke mussten wir uns von einigen Seiten böse Vorwürfe machen lassen. Mir persönlich ging die Sache natürlich gewaltig gegen den Strich. Erst nach einigen Tagen stellte sich heraus, dass ein Reviernachbar diesen Widder beschossen hatte. Am Anschuss fand er ein ca. 1 m langes Teil vom Dünndarm. Die Bauchdecke war also nicht von den Hunden, sondern von dem Schuss aufgerissen worden. Außerhalb des Waldes sitzend war es dem Schützen nicht entgangen, dass der Widder von den Hunden gestellt worden war. Die Situation war ihm scheinbar so peinlich, dass er sich erst Tage später meldete.

Der nächste Punkt, der für den Tierschutz relevant ist, ist der sichere Schuss. Hierfür sind der Schütze und der Jagdleiter verantwortlich. Die Stände sollten schon im Voraus so geplant werden, dass „Schnappschüsse“ in die Deckung nicht möglich sind bzw. untersagt werden. Ebenso ungünstig sind Stände, die unmittelbar an Dickungen angrenzen. Zu diesem Thema sind bereits ganze Bücher geschrieben worden. Ich möchte daher nicht weiter darauf eingehen. Geht es hier doch in der Hauptsache um die Hundearbeit. Die Arbeit nach dem Schuss ist dagegen wieder Sache der Hunde. Wie bereits oben erwähnt, darf es nicht sein, dass ein als brauchbar eingestufter Hund von schwer krankem Wild ablässt. Das Leid eines Tieres zu verkürzen ist oberstes Gebot bei der Bewertung der Hunde. Diesen Punkt zu beurteilen ist jedoch nur in der Praxis möglich. Zum einen, weil wir schwer krankes Wild nicht gezielt vorführen können und zum anderen weil sich das Verhalten der Hunde mit der Anzahl der stellenden Hunde völlig verändert. Auch der einzeln geschnallte Hund bekommt irgendwann Verstärkung von Hunden, die auf seinen Standlaut zustehen. Und eine Drückjagd, bei der lediglich ein Hund geschnallt wird kenne ich nicht. Rudolf Fries schreibt dazu, dass der Mut der Hunde sich mit jedem neuen Hund verdoppelt! Dem kann ich nur zustimmen. Daher muss die Anzahl der Hunde immer den Verhältnissen angepasst werden.

Der letzte Punkt, der nach mehr Tierschutz verlangt ist der Umgang mit den Hunden und der Einsatz, der von ihnen verlangt wird. Beides sind menschliche Tugenden und rufen daher nach der Brauchbarkeitsprüfung für den Hundeführer. Da es sie aber nie geben wird obliegt es dem Jagdleiter unbrauchbare Hundeführer anzuprangern und von der Jagd auszuschließen. Wobei wir wieder bei der Anfangsforderung wären. Erst wenn genügend gute Leute zur Verfügung stehen hat der Revierleiter die Möglichkeit zwischen Gut und Böse zu wählen.

Plötzliches Ausschließen von einem großen Teil der brauchbaren Hunde ohne jede Übergangslösung oder ohne Bestandsschutz für etablierte Hundeführer ist kontraproduktiv. Die Unterstellung, dass das Jagen mit der Meute dem Tierschutz entgegen spricht kann ich nicht teilen. Wenn damit die kopfstarke Packerbande gemeint ist, stimme ich zu. Wenn damit die Hundeführer gemeint sind, die mit jeweils 1 bis maximal 3 Hunden jagen, von denen keiner als Packer arbeitet sondern die allesamt als Finder eingesetzt werden, sieht die Sache doch ganz anders aus. Man kann nicht den Begriff der „Meute“ in Misskredit ziehen ohne klar zwischen ihren Arbeitsweisen zu differenzieren. Der Umstand, dass sich viele Hundemeuten in „Stöberhundgruppen“ umbenannt haben, lässt erkennen wie der Begriff Meute gelitten hat. Man geht auch nicht mehr zur Drückjagd sondern zur Bewegungs- oder Beunruhigungsjagd.

Eine weitere Forderung, die im Vorfeld dieser Entwicklung zu hören war ist es, nur noch ortsnahe Hundegruppen einzusetzen. Wenn ich zum erstenmal in ein Revier komme brauche ich jemanden der mich führt. Egal ob dieses Revier im Nachbarort, im Nachbarkreis oder in einem anderen Bundesland liegt. In den Revieren, in denen wir jagen, haben wir schon so manchen „Revierführer“ wieder aus seinen heimatlichen Gefilden geholfen, da er sich völlig verlaufen hatte. Und was um alles in der Welt hat dies mit Tierschutz zu tun.

Ebenso verhält es sich mit der Forderung nach reinrassigen Hunden. Wir jagen mit hochprämierten Leistungsträgern mit den schönsten Ahnentafeln und mit den so gen. Gebrauchskreuzungen. Wer von denen tierschutzgerechter jagt kann ich nicht sagen, da es keine Unterschiede gibt, die auf Rassehund oder Mischling hin deuten würden. Wenn Hunde gekreuzt werden um die Schärfe zu fördern ist dies völliger Unsinn und gehört verboten. Z. B. Jagdterrier mit Bullterrier. Wenn ich allerdings die Kopovbracke, die wenig Laut aber einen starken Beutetrieb hat, mit einer Olperbracke, die viel Laut aber manchmal zu wenig Wildschärfe hat, kreuze, kann ich daran nichts Verwerfliches finden. Wenn dann allerdings der Fehler gemacht wird mit diesen Kreuzungen weiter zu züchten dann muss ich den Kritikern Recht geben. Dann fängt eine wilde Züchterei an. Bei der F1-Generation muss Schluss sein. Eine generelle Einstufung einer Gebrauchskreuzung als unbrauchbar ist daher fachlich und sachlich unhaltbar und wäre ein Schlag ins Gesicht der vielen namhaften Hundeführer, die seit über 100 Jahren ihre größten Erfolge mit Hilfe dieser Gebrauchskreuzungen erzielt haben. Ich möchte an dieser Stelle jedem empfehlen das Kapitel über die Gebrauchskreuzungen aus dem Buch „Hatz Watz“ von Rudolf Fries zu lesen. Ein Mann, der Reinzucht in Perfektion betrieb, aber bei der praktischen Jagdausübung auf die F1-Generationen nicht verzichten wollte. Natürlich ist eine Kreuzung nur dadurch möglich und so effektiv, weil der JGHV mit seinen angeschlossenen Vereinen so gute Arbeit leistet wenn es um Rassemerkmale und Reinzucht geht. Dies möchte ich an dieser Stelle ganz klar und deutlich betonen.

Der Weg, den wir gehen müssen um zum Ziel zu kommen sollte anders aussehen. Die Hunde sollten auf keinen Fall ihre Brauchbarkeit in einem Gatter oder in einem „künstlichen“ Treiben nachweisen. Meine Erfahrungen mit Gattern aus Frankreich und aus den neuen Bundesländern, in denen ich sowohl üben als auch richten durfte, lassen für mich keine andere Aussage zu. Wie soll man feststellen ob ein Hund überjagt wenn er in einem Gatter arbeitet? Wie macht man einem Laien klar, dass es um Tierschutz geht wenn man die Hunde auf „zahme Wildschweine“ hetzt? Wie soll man herausbekommen wie ein Hund eine Dickung einhält wenn sie von Richtern und Beobachtern umstellt ist, die laut Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung Brandenburg § 12 Abs. 4 den Hund am Überjagen hindern sollen? Wie will man auf einer Prüfung beurteilen wie sich der Hund zusammen mit Artgenossen verhält bzw. verträgt? Wie erfährt man wie sich der Hund an krankem Wild verhält? Wie macht man den vielen Jägern, für die unser gestiegener Anspruch auf mehr Tierschutz auch Einschränkungen bringt, klar, dass es einem wirklich nur um den Tierschutz geht, wenn sich die Interessen von Vereinen und Verbänden mit den wirklich wichtigen Forderungen vermischen? Die gute Idee bekommt dadurch den fahlen Beigeschmack von Kommerz und Vereinsmeierei. Spätestens dann, wenn zu der Bescheinigung über die Brauchbarkeit gleich eine Versicherung für den Hund mit angeboten wird. Ich bin mir sicher, dass niemand dies ernsthaft plant oder diesen Beigeschmack absichtlich herbeiführen möchte.

Der JGHV und seine angeschlossenen Vereine vergeben seit sie bestehen bei vielen verschiedenen Jagdarten die so gen. Leistungszeichen. Bringtreue, Sauleistungszeichen, Härtenachweis, Bauhund natur und vieles mehr. Selbst die Arbeit am geflügelten Huhn steht noch immer zu Recht in der Prüfungsordnung. Unseren Altvordern war klar das gewisse Dinge nur bei der praktischen Jagd beurteilt werden können. Wenn eine Leistung unter Zeugen und/oder Verbandsrichtern erbracht wird, kann sie bescheinigt werden. Selbst die meisten Versicherungen erlauben diese Möglichkeit bei einem Hund die Brauchbarkeit nachzuweisen. Auf jeder Drückjagd besteht die Möglichkeit für erfahrene Verbandsrichter den Hundeführern zu folgen, so sie denn körperlich fitt sind. Viele Jagdleiter wären sicherlich froh einen zusätzlichen Treiber zu bekommen. Die vielen guten und schlechten Arbeiten die sie an nur einem Tage sehen würden, könnten ganze Richterbücher oder gar -bänden füllen. Stellen wir uns einmal vor wie eine wilde Bande von ungehorsamen und rauflustigen Packern so einen Jagdtag überstehen würde. Wie bei jeder Brauchbarkeitsprüfung gäbe es keine Noten sondern nur bestanden oder nicht bestanden. Innerhalb von kürzester Zeit würde in unserer Republik die Spreu vom Weizen getrennt. Völlig unabhängig von Rassen, Vereinen und Verbänden. Als einziges Ziel vor Augen den Tierschutz zu verbessern.

Angesichts der Entwicklungszahlen beim Schwarzwild, gepaart mit den Berichten von einer außergewöhnlichen Eichen- und Buchenmast, können wir es uns nicht leisten das Kind mit dem Bade auszugießen. Es müssen Übergangsfristen, Einzelfalllösungen und unabhängige Brauchbarkeitsnachweise her um die so notwendigen Änderungen durchzusetzen. Ich weise ausdrücklich den Fehdehandschuh den J. Rosenkranz mit seiner Schlussäußerung in die Manege geworfen hat zurück. Ich wünsche mir dagegen eine konstruktive Diskussion getragen von Sachverstand und viel Erfahrung. Der JGHV hat gerade den letzten Kriegsschauplatz mit zwei blauen Augen verlassen. Ich meine damit die Diskussion um die Elektroreizgeräte. Würde das Thema „Tierschutz“ durch unüberlegtes Vorgehen zu einem neuen Kriegsschauplatz, wären die Gegner die einstigen Verbündeten. Schon jetzt wird über Musterklagen wegen Einnahmenausfällen bei den Streckenerlösen nachgedacht. Sollten die Schwarzwildbestände und damit die Wildschäden im nächsten Jahr ansteigen droht neues Ungemach. Lassen wir es nicht so weit kommen.

Strecke 2011

Schwarzwildstrecke nach 2,5 Stunden Hundeeinsatz